1. Nicht jede Behandlung eignet sich für eine Videosprechstunde. Voraussetzung ist, dass die anerkannten fachlichen Standards nach § 630a BGB eingehalten werden, also der aktuelle Stand medizinischer Erkenntnisse und ärztlicher Erfahrung, und der Arzt zu dem Schluss kommt, dass ein persönlicher Termin vor Ort für das jeweilige Beschwerdebild nicht zwingend notwendig ist. Ein Rezept wird ausschließlich bei entsprechender medizinischer Eignung ausgestellt. Das Angebot einer Beratung per Video bezieht sich damit nicht pauschal auf jede Behandlung, sondern jeweils auf einzelne Krankheitsbilder, bei denen laut anerkannten fachlichen Standards kein persönlicher Kontakt erforderlich ist.
2. Für die Terminbuchung über Jameda ist weder eine Registrierung noch ein eigenes Benutzerkonto notwendig. Erfasst werden lediglich Name, E-Mail-Adresse für die Terminbestätigung sowie optional eine Telefonnummer für Rückfragen. Gesundheitsbezogene Angaben, etwa zu Vorerkrankungen oder zur Krankengeschichte, sind kein Bestandteil der Buchung, sondern werden erst im persönlichen Beratungsgespräch besprochen. So bleibt die bei der Buchung erhobene Datenmenge auf das Nötigste beschränkt.
3. Ein Rezept für medizinisches Cannabis wird nur dann ausgestellt, wenn die ärztliche Einschätzung eine passende Indikation ergibt und die Eignung für eine Cannabistherapie besteht. Ein Beratungsgespräch führt also nicht automatisch zu einem Rezept, die Verordnung erfolgt erst nach sorgfältiger medizinischer Prüfung im Einzelfall. Ausführliche Regelungen findest du in unseren AGB.